Nach dem Schneefall
Räumung der Gehwege / Anlieger in der Pflicht
Die Inselverwaltung Sylt erinnert an die Verpflichtung von Grundstückseigentümern oder den von Ihnen Beauftragten zur Reinigung der Gehwege und begehbaren Seitenstreifen. In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr haben Anlieger in der Gemeinde Sylt und dem Amt Landschaft Sylt die Gehwege vor ihren Grundstücken in einer Breite von 1,50 Metern frei von Schnee und Eis zu halten. Die Verpflichtung beginnt unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der Einsatz von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist auf besondere klimatische Ausnahmefälle (z.B. Eisregen) zu begrenzen. Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges, oder wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass andere Verkehrsteilnehmer hierdurch nicht gefährdet oder behindert werden. Auch dürfen Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind ebenfalls freizuhalten.
Für Fragen in dieser Angelegenheit wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Inselverwaltung unter 04651- 851-555.